Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV

Bei Spenden/Geldzuwendungen bis zu einer Höhe von 300,00 Euro dient dieser Beleg
in Verbindung mit Ihrem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung Ihres
Kreditinstituts oder Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Laden Sie sich hierzu unser Vereinfachter Spendennachweis herunter.